17. November 2023 Ghosting im Job
Jeder Zehnte unterschreibt Arbeitsvertrag – und tritt die Stelle doch nicht an.
Die ersten Monate im neuen Job gelten als Probezeit. Doch immer häufiger erscheinen Arbeitnehmer gar nicht – ohne weitere Information.
Das sogenannte „Ghosting“ bezeichnet den überraschenden völligen Kontaktabbruch (ohne erkennbaren Grund), die einseitige Einstellung jeglicher Kommunikation ohne Ankündigung.
Ursprünglich wurde der Begriff beim Dating genutzt, aber auch in Personalabteilungen hat diese Unsitte mittlerweile Einzug gehalten. Manchmal sind Bewerber plötzlich nicht mehr erreichbar oder, noch schlimmer, erscheinen nach der Vertragsunterzeichnung am geplanten ersten Arbeitstag nicht im Unternehmen.
Die Ergebnisse einer Onlineumfrage des Recruiting-Softwareherstellers Softgarden mit mehr als 3800 Teilnehmern ergaben, dass zehn Prozent der Teilnehmer bereits vor Antritt der Stelle wieder gekündigt haben oder einfach nicht aufgetaucht sind und 21 Prozent den neuen Job innerhalb der ersten 100 Tage wieder gekündigt haben.
Doch woran liegt das? Der häufigste Grund liegt in einem besseren Jobangebot begründet, jeder Zweite sagt aber auch, dass der Arbeitgeber den Absprung durch ein besseres Onboarding hätte verhindern können.
Diese Aussagen belegen, dass ein Arbeitnehmermarkt herrscht und Unternehmen aktiv an ihrem Employer Branding arbeiten müssen. Die ersten Monate werden mehr und mehr auch zur Probezeit für den Arbeitgeber, weshalb das richtige Onboarding-Programm ein unverzichtbarer Teil des Recruitings ist.
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Quellenangabe: Spiegel