06. Juni 2024 Best Ager im Unternehmen – geschätzt und doch nicht gefragt?
Seit 2006 ist die Altersdiskriminierung durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verboten. Dennoch lassen sich manche Arbeitgeber vom fortgeschrittenen Alter abschrecken – ein Fehler.
Ältere Beschäftigte müssen sich oft mit Vorurteilen rumschlagen. Die Befürchtung, dass Arbeitnehmer fortgeschrittenen Alters weniger belastbar, flexibel, kreativ, innovationsfähig und lernbereit seien als ihre jüngeren Kollegen, hält sich hartnäckig.
Ein weiteres Missverständnis ist die Annahme, dass ältere Mitarbeiter teurer und unkündbar seien. Spezielle Kündigungsschutzregelungen gibt es aber nicht. Nur bei Kündigungsfrist und Sozialauswahl können Vorteile zum Tragen kommen, die aber u. a. auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Auch eine Kündigung wegen Krankheit ist nach stufenweiser Prüfung zulässig.
Individuelle Unterschiede erkennen
Arbeitnehmer, egal welchen Alters, lassen sich nicht über einen Kamm scheren. Das Alter allein sagt wenig über die Belastbarkeit eines Menschen aus. Auch jüngere können ähnliche Herausforderungen mit sich bringen, allerdings oft ohne die umfangreiche Berufs- und Lebenserfahrung älterer Kollegen.
Unsere Empfehlung:
Arbeitgeber sollten nicht allein auf das Alter eines Bewerbers oder Mitarbeiters schauen. Es ist wichtig, den Menschen mit all seinen Fähigkeiten, Erfahrungen und Potentialen als Ganzes zu betrachten.
Ältere Teammitglieder bringen wertvolle Erfahrungen mit, die für ein Unternehmen von großem Nutzen sein können. Es ist an der Zeit, Altersvorurteile zu überwinden und den Wert dieser Kollegen zu erkennen.
Ein Blick über die bloße Zahl des Alters hinaus kann neue Chancen und Perspektiven eröffnen – für Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen.
Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und den gemeinsamen Austausch!
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Quellenangabe: Bundesagentur für Arbeit